Tarife
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) von den Grundversicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor. Die Krankenkassen vergüten Ihnen die Kosten für die nachfolgenden Leistungen, unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt:
Abklärung, Beratung und Koordination Fr. 76.90/Std.
Untersuchung und Behandlung Fr. 63.00/Std.
Grundpflege Fr. 52.60/Std.
Gemäss Krankenversicherungsgesetz leisten die Klientinnen und Klienten, nebst Jahresfranchise und 10% Selbstbehalt, eine sogenannte Patientenbeteiligung an die Spitex. Diese beträgt im Kanton Schwyz 10% der KLV-Leistungen pro Einsatztag, jedoch max. CHF 7.65 pro Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollen- deten 18. Lebensjahr, sowie Unfallklientinnen und -klienten sind von der Patientenbeteiligung befreit.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen werden durch die Klientinnen und Klienten selbst finanziert. Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen können ihre Rechnungen bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag an ihre AHV-Ausgleichskasse weiterleiten.
Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 76.90/Std.
Einsatz Tarif 1 Fr. 35.00/Std.
Einsatz Tarif 2 (Vereinsmitglieder) Fr. 31.00/Std
Wegpauschale Fr. 6.00/pro Einsatz
Mütter- und Väterberatung
Das Angebot der Mütter- und Väterberatung ist kostenlos. Im Gegenzug dazu erfreut es uns umso mehr, wenn gerade Familien Spitex-Vereinsmitglieder werden, um damit den Fortbestand der dorfeigenen Spitex für die kommenden Generationen zu sichern. Unter "Mitgliedschaft" finden Sie alle Informationen.