Tarife

Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) von den Grundversicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor. Die Krankenkassen vergüten Ihnen die Kosten für die nachfolgenden Leistungen, unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt:

Abklärung, Beratung und Koordination             Fr. 76.90/Std.
Untersuchung und Behandlung                         Fr. 63.00/Std.
Grundpflege                                                 Fr. 52.60/Std.
 

Gemäss Krankenversicherungsgesetz leisten die Klientinnen und Klienten, nebst Jahresfranchise und 10% Selbstbehalt, eine sogenannte Patientenbeteiligung an die Spitex. Diese beträgt im Kanton Schwyz 10% der KLV-Leistungen pro Einsatztag, jedoch max. CHF 7.65 pro Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollen- deten 18. Lebensjahr, sowie Unfallklientinnen und -klienten sind von der Patientenbeteiligung befreit.
 

Hauswirtschaftliche Leistungen

Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen werden durch die Klientinnen und Klienten selbst finanziert. Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen können ihre Rechnungen bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag an ihre AHV-Ausgleichskasse weiterleiten.

Bedarfsabklärung und Beratung            Fr. 76.90/Std.
Einsatz  Tarif 1                                   Fr. 35.00/Std.
Einsatz  Tarif 2 (Vereinsmitglieder)         Fr. 31.00/Std
Wegpauschale                                   Fr.  6.00/pro Einsatz

 

Mütter- und Väterberatung

Das Angebot der Mütter- und Väterberatung ist kostenlos. Im Gegenzug dazu erfreut es uns umso mehr, wenn gerade Familien Spitex-Vereinsmitglieder werden, um damit den Fortbestand der dorfeigenen Spitex für die kommenden Generationen zu sichern. Unter "Mitgliedschaft" finden Sie alle Informationen.